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Unternehmerbescheinigung zur Energieeinsparverordnung
Montag, 28 November 2005
Mit der Anzeige der abschließenden Fertigstellung ist für Gebäude, die einer Baugenehmigung unterliegen, gemäß der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung bei Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung die Fachunternehmerbescheinigung zur Energieeinsparverordnung 2002, in besonderen Fällen mit Unterschrift des staatlich anerkannten Sachverständigen, der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

 
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