| Abnahme des Bauwerkes |
| Montag, 28 November 2005 | |
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Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bauordnungsamtes überprüfen im Rahmen ihrer Abnahme zur abschließenden Fertigstellung die Übereinstimmung des Gebäudes mit der Genehmigung sowie den planungs- und bauordnungsrechtlichen Belangen. Die Abnahme beinhaltet keinerlei Aussagekraft über die Güte und Qualität der Bauleistung.
Darüber hinaus führen Sie als Bauherr Abnahmen mit Ihrem Architekten, Bauleiter, Generalunternehmer oder den betroffenen Handwerkern durch. Die Gewährleistung und Beseitigung von Mängeln wie auch von Bauschäden ist privatrechtlich geregelt. Nähere Auskünfte erhalten Sie dazu von Ihrer/Ihrem Bauleiter/in oder Ihrer/Ihrem Entwurfsverfasser/in.
Eine Beratung durch das Bauordnungsamt findet auf privatrechtlichem Sektor nicht statt.
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