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Architekt, Bauingenieur, Entwurfsverfasser
Montag, 28 November 2005
Die Architektin, der Architekt, die Bauingenieurin, der Bauingenieur, die Entwurfsverfasserin, der Entwurfsverfasser

Die o.g. Personen beraten die Bauherrin/den Bauherrn auf Wunsch bereits bei der Wahl des Grundstücks, aber in erster Linie beraten sie fachlich von Planungsbeginn bis zur Baufertigstellung. Auch nehmen sie der Bauherrin/dem Bauherrn einen Teil der Verantwortung für den Bau ab und helfen, die schon strapazierten Nerven der Bauherrin/des Bauherrn zu schonen.

Wie jedoch findet man die richtigen Fachleute?

Zum einen kann man Bekannte oder die Bauherren von bekannten Bauvorhaben, welche einem selbst gefallen, nach der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser fragen. Oder man verabredet ein unverbindliches Gespräch mit einem ortsansässigen Architekten/Architektin und lässt sich dessen/deren Arbeiten zeigen. Darüber hinaus sind alle Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen im Architektenhandbuch der Architektenkammer NW oder im Verzeichnis der Ingenieurkammer erfasst.

Hat man eine/einen Entwurfsverfasser/in seines Vertrauens gefunden, so fertigt diese/r unter Berücksichtigung der Wünsche und Lebensgewohnheiten der Bauherrin/des Bauherrn, der finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten sowie der Grundstükksgegebenheiten einen ersten Entwurf nebst Kostenschätzung nach DIN 276 an. Sind die Bauherrin oder der Bauherr mit dem Vorentwurf einverstanden, so wird der Vertrag fixiert.

Man kann die vorlageberechtigte Entwurfsverfasserin/den vorlageberechtigten Entwurfsverfasser nur mit der Planungsphase (Leistungsphase I - IV der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) oder auch mit der Überwachung der Ausführung des Bauvorhabens bis zur Baufertigstellung (Leistungsphase V - VIII HOAI) beauftragen.

Nach dem Vorentwurf fertigt die/ der Entwurfsverfasser/in dann detaillierte Pläne im Maßstab 1 : 100 und erstellt alle für den Bauantrag notwendigen Bauvorlagen und legt diese der Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vor:
  • Bauantrag
  • Baubeschreibung
  • amtlicher Lageplan
  • Grundriss des Bauvorhabens je Geschoss
  • Ansichten des Bauvorhabens
  • Schnitte durch das Bauvorhaben
Im Anschluss beginnt er/sie mit der Ausführungsplanung (M = 1 : 50). Diese bildet die Grundlage für die Baumassenberechnung und die Leistungsbeschreibungen. Aufgrund der Leistungsverzeichnisse erstellen die einzelnen Firmen für die jeweiligen Gewerke Kostenangebote. Die Bauherrin/der Bauherr vergibt hiernach unter Beratung der Archtektin/des Architekten die Aufträge an die Firmen seiner/ihrer Wahl.

Zusätzlich erstellt der/die Entwurfsverfasser/in einen Terminplan und weist die Handwerker vor Ort ein. Er/sie überwacht die Bauausführung und fertigt ein Abnahmeprotokoll. Hierin werden eventuell vorhandene Mängel festgehalten und Nachbesserungsfristen vereinbart.

Parallel zum Baugeschehen sind Teil- und Schlussrechnungen zu prüfen, die Gewährleistungsfristen entsprechend den Abnahmen festzulegen und die Zahlungen durch den Auftraggeber zu veranlassen.
 
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