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Schwarzarbeit
Montag, 28 November 2005
Wer Bauarbeiten schwarz ausführen lässt, macht sich strafbar und hat keinerlei Gewährleistungsansprüche. Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, so ist der Bauherr allein verpflichtet, für die Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen.

Verschafft sich der Bauherr nachweislich durch die Schwarzarbeit erhebliche wirtschaftliche Vorteile, so droht zusätzlich eine Geldbuße.

In Zweifelsfällen sollte sich der Bauherr die Handwerkskarte zeigen lassen oder sich bei der zuständigen Handwerkskammer erkundigen. Diese beantwortet auch alle Fragen zum Thema Schwarzarbeit.

 
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