| Weitere Förderungen des Staates |
| Montag, 28 November 2005 | |
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Familien oder Lebensgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen über das Amt für Wohnungswesen öffentliche Mittel beantragen. Das Amt für Wohnungswesen hat zu diesem Thema eine Broschüre vorrätig. Außerdem gibt es im Internet unter www.wfa-nrw.de einen Förderberater. Im Internet-Portal des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW können unter www.msurs.de die Antragsformulare kostenlos herunter geladen werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (über Banken und Stadtsparkassen) vergibt ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen günstige Kredite an Familien.
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