| Abstandflächen |
| Montag, 28 November 2005 | |
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Abstandflächen sind die Flächen, die von oberirdischen Gebäuden freizuhalten sind, wenn die Gebäude nicht unmittelbar aneinander gebaut werden. Die Abstandflächen dienen in erster Linie der Sicherheit der Gebäude, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Darüber hinaus dienen sie aber auch der ausreichenden Belichtung, um damit gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen und das soziale Miteinander zu gewährleisten. Die Berechnung der Abstandfläche erfolgt nach den Vorschriften des § 6 BauO NRW; grundsätzlich sind die notwendigen Abstandflächen auf dem eigenen Grundstück unterzubringen.
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